Wir wollen, dass alle Kindern und Jugendlichen bei uns mitmachen können – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Hier gibt es eine Übersicht, welche Unterstützung Ihnen vielleicht zustehen könnte. Melden Sie sich bei Fragen auch gerne direkt bei uns!
Vereinsmitgliedschaft: Bildungs- und Teilhabepaket
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- deren Familien Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und/oder
- deren Familien Wohngeld beziehen und/oder
- für die Kinderzuschlag bezogen wird und/oder
- die Asylbewerberleistungen erhalten
haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Jedem berechtigten Kind (unter 18 Jahre) steht ein Budget von 15 Euro pro Monat zur Verfügung für Vereinsbeiträge, Musikschule, Freizeiten oder Ähnliches.
Informationen Bildungs- und Teilhabepaket Rems-Murr-Kreis
Informationen Bildungs- und Teilhabepaket Stuttgart
Teilnahme an Zeltlagern und Fahrten
Das Land Baden-Württemberg kann die Teilnahme bei Zeltlagern und Fahrten finanziell unterstützen, wenn die Eltern nicht so viel Geld haben. Gefördert werden können alle von 6 bis 27 Jahren. Entscheidend ist das Nettohaushaltseinkommen. Eine Übersicht zur Orientierung findet ihr hier, leider gibt es keine aktuelleren Zahlen.
z.B. Haushaltsnettoeinkommen in BW im Jahr 2022 bei:
- Einpersonenhaushalt 1257,-€
- ein Erwachsener, ein Kind 1634,-€
- ein Erwachsener, zwei Kinder 2011,-€
- zwei Erwachsene, ein Kind 2262,-€
- zwei Erwachsene, zwei Kinder 2639,-€
Bitte sprecht uns im Bedarfsfall an, dann können wir mit euch die Antragsunterlagen ausfüllen!
Kinder und Jugendliche aus dem Rems-Murr-Kreis können auch vom Landkreis Unterstützung für die Teilnahme bei Zeltlagern und Fahrten bekommen. Diese richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Das Nettohaushaltseinkommen darf dazu eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.
Stand März 2024 beträgt diese Obergrenze
- bei einem Kind: 1939,99€
- bei zwei Kindern: 2299,99€
- bei drei Kindern: 2519,99€
- bei vier Kindern: 2819,99€
- bei fünf Kindern: 3109,99€
Bitte sprecht uns im Bedarfsfall an, dann können wir mit euch die Antragsunterlagen ausfüllen!